Beitrag abhängig vom Eintrittsalter z.B. nur 2,28 € monatlich für 360 € Pflegemonatsgeld bei Eintrittsalter 18 Jahre.
Die DKV zahlt ein Pflegemonatsgeld in vereinbarter Höhe für die Dauer einer Pflegebedürftigkeit.
Das Pflegemonatsgeld können Sie als Vielfaches von 360 € vereinbaren. Das maximale Pflegemonatsgeld beträgt 1.440 €. Fortführer aus der bKV können zusätzlich das Pflegemonatsgeld in Höhe der Summe versichern, die in der bKV zum Zeitpunkt der Fortführung besteht.
Die DKV zahlt von dem vereinbarten Pflegemonatsgeld bei:
- Häusliche Pflege, Verhinderungspflege, teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege:
In Pflegegrad 1 10%
In Pflegegrad 2 bis 5 30%
In Pflegegrad 1 bis 5 100%
Zusätzliche Leistung: Pflegetelefon – unter der gebührenfreien Rufnummer 0800/3746 444
Erhöhung des Pflegemonatsgelds: es findet eine regelmäßige Erhöhung alle 3 Jahre, auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit, um 30 € statt. Sie können jeweils widersprechen. Widersprechen Sie zweimal in Folge, ist eine Erhöhung nur noch mit Gesundheitsprüfung möglich.
Das vereinbarte Pflegemonatsgeld wird auch während einer vollstationären Heilbehandlung im Krankenhaus, stationären Rehabilitationsmaßnahme, Kur- oder Sanatoriumsbehandlung weitergezahlt.